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Änderung des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022

  • von Bernhard Michel
  • 26 Juli, 2022

Durch die Änderung des Nachweisgesetzes gelten vielfältige neue Anforderungen an Arbeitsverträge.

So müssen Arbeitgeber nunmehr u. a. über das bei der Kündigung einzuhaltende Verfahren, mindestens über das Schriftformerfordernis für die Kündigung sowie die geltenden Kündigungsfristen und die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage informieren. Wurde eine Probezeit vereinbart, umfasst die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers auch die vereinbarte Kündigungsfrist während der Probezeit. Die Information des Arbeitgebers bedarf der Schriftform.

Verstöße gegen das Nachweisgesetz werden mit Bußgeldern belegt.

Ich berate Sie gerne und unterstütze Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

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